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Die Rekurskommission der Universität Bern ist die interne Verwaltungsjustizbehörde der Universität Bern.
Die Rekurskommission beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen der Organe der Fakultäten und der weiteren Organisationseinheiten der Universität Bern (Art. 76 Abs. 1 UniG).
Neben Verfügungen, welche den Studienbetrieb betreffen (Notenverfügungen, Studienausschluss, Zulassung zum Masterstudium), ist die Rekurskommission auch für Beschwerden gegen andere Verfügungen der Fakultäten und Organisationseinheiten wie beispielsweise Kostenverfügungen der Zahnmedizinischen Kliniken oder der Tierkliniken der Universität Bern oder zuständig.
Bitte beachten Sie: Für Beschwerden gegen eine fürsorgerische Freiheitsentziehung (Art. 397a ZGB) ist die Rekurskommission der Universität Bern nicht die zuständige Behörde. Bitte wenden Sie sich an die kantonale Rekurskommission für fürsorgerische Freiheitsentziehungen.