Organisation Rekurskommission, Ombudsstelle und Integritätsbeauftragte

Rekurskommission, Ombudsstelle und Integritätsbeauftragte

Rekurskommission

Die Rekurskommission ist die interne Verwaltungsjustizbehörde der Universität Bern. Sie beurteilt insbesondere Beschwerden gegen Verfügungen der Organe der Fakultäten der Universität.

Beschwerden

Die Rekurskommission ist ein Organ der Universität Bern (Art. 34 Abs. 1 Bst. g UniG). Als interne Verwaltungsjustizbehörde (Art. 136 Abs. 1 UniV) ist sie von den anderen Organen der Universität unabhängig und nicht an deren Weisungen gebunden (Art. 2 Abs. 2 Reglement). Die Rekurskommission beurteilt als erste Instanz Beschwerden gegen Verfügungen der Universität Bern, die nicht vom Senat, der Universitätsleitung bzw. einem ihrer Mitglieder oder von der Rektorin bzw. dem Rektor erlassen wurden (Art. 76 Abs. 2 UniG i.V.m. Art. 76 Abs. 1 UniG).

Nicht zuständig ist sie hingegen für Beschwerden gegen Verfügungen des Senats, der Universitätsleitung bzw. einem ihrer Mitglieder oder der Rektorin bzw. des Rektors; diese sind bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern zu erheben (Art. 76 Abs. 1 UniG).

Beschwerdeverfahren

Erweist sich eine erhobene Beschwerde nicht als offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so führt die Rekurskommission das Beschwerdeverfahren durch. Dessen Ablauf richtet sich nach dem bernischen Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG). Die gesamte Verfahrensdauer beträgt in der Regel sechs bis acht Monate.

Rechtsprechung

Die Rekurskommission publiziert eine Auswahl ihrer Entscheide. Sie sollen einen Überblick über die ständige Rechtsprechung der Rekurskommission vermitteln. Diese Auswahl erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit, noch sind die Entscheide auf andere Sachverhalte direkt übertragbar.

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Statistik

Die Statistik gibt für den Zeitraum des letzten Jahres Aufschluss über die Geschäftslast der Rekurskommission. Im Einzelnen führt sie auf, wieviele Beschwerden gegen die Fakultäten und weiteren Organisationseinheiten der Universität Bern eingegangen sind und wie diese erledigt wurden.

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Weitere Aufgaben

Die Rekurskommission bescheinigt zudem zu Handen der kantonalen Steuerverwaltung die Rechtskraft von Kostenverfügungen der relevanten Organe (insbesondere universitäre Kliniken und Institute).

Sodann führt die Rekurskommission die Untersuchung bei Verfahren auf Entziehung eines akademischen Titels und stellt dem Senat Antrag, soweit nicht der Integritätsbeauftragte hierfür zuständig ist (Art. 36 Bst. b UniSt).

Im Weiteren entscheidet sie im Streitfall über Gesuche Dritter an die Universität und ihre Organisationseinheiten um Auskunftserteilung (Art. 36 Bst. c UniSt).

Schliesslich erstattet die Rekurskommission der Universitätsleitung regelmässig Bericht über ihre Praxis (Art. 8 Abs. 1 Reglement). Sie beantragt der Universitätsleitung die aus ihrer Sicht notwendigen Massnahmen zur Herstellung rechtmässiger Zustände (Art. 8 Abs. 2 Reglement).

Mitglieder der Rekurskommission

Die / Der juristische Sekretär/-in der Rekurskommission unterstützt den Präsidenten und die weiteren Kommissionsmitglieder in allen Belangen der Kommissionstätigkeit.

Dazu gehören insbesondere:

  • Die Mitwirkung bei der Instruktion des Verfahrens (Sachverhaltsabklärung)
  • die Redaktion von Entscheiden, Verfügungen, Vernehmlassungen und der weiteren Korrespondenz
  • die Protokollführung an den Kommissionssitzungen
  • die Teilnahme an den Kommissionssitzungen mit beratender Stimme
  • die Mitunterzeichnung des Beschwerdeentscheides.

Das juristische Sekretariat kann und darf jedoch keine Rechtsberatung anbieten:

  • Für an der Universität Bern immatrikulierte Studierende bietet der Rechtshilfedienst der SUB Rechtsberatung an.
  • Für Mitglieder der Mittelbauvereinigung der Universität Bern bietet die Mittelbauvereinigung unentgeltliche Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Arbeit an der Uni an.
  • Für Angestellte der Universität Bern ist die Ombudsstelle der Universität Bern Ansprechpartnerin im Zusammenhang mit Konflikten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis zur Universität ergeben.
  • Die Beratungsstelle der Berner Hochschulen bietet unter anderem Beratung bei Konflikten sowie Laufbahn- und Ausbildungsfragen. Sie bietet jedoch keine Rechtsberatung an.

Juristisches Sekretariat